Für wen ist eine Psychotherapie geeignet?
In meiner Praxis für Psychotherapie unterstütze ich Sie auf Ihrem Weg zur seelischen und körperlichen Gesundheit. Eine Psychotherapie ist notwendig, wenn Sie unter Beschwerden leiden, die durch psychische Faktoren beeinflusst werden. Meist äußern sich diese in psychischen und körperlichen Symptomen sowie zwischenmenschlichen Schwierigkeiten. Ziel der Therapie ist es, Ihre Beschwerden zu lindern, die Bewältigung Ihrer Probleme zu verbessern und Ihre Lebenszufriedenheit zu erhöhen.
In meiner Praxis behandele ich Menschen mit folgenden Störungsbildern und Beschwerden:
• Affektive Störungen (z.B. Depression, bipolare Störung)
• Burnout, chronische Erschöpfung
• Angststörungen (z.B. soziale Ängste, Panikattacken, ständige Sorgen)
• Posttraumatische Belastungsstörung
• Anpassungsprobleme an schwierige Lebensereignisse (z.B. Trennung, Todesfall, körperliche Erkrankung)
• Psychosomatische Beschwerden
• Schlafstörungen (z.B. Ein- oder Durchschlafstörungen, Alpträume)
Die Behandlung von Alkohol- oder Drogenabhängigkeit gehört nicht zu meinen angebotenen Leistungen.
Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie?
Wenn Sie einen Sprechstundentermin vereinbaren möchten oder weitere Fragen haben, rufen Sie mich gerne an oder schicken Sie mir eine E-Mail.
Sprechstunden und Probatorik
Vor Therapiebeginn können bis zu drei Sprechstunden und anschließend zwei probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Besonders wichtig ist mir, dass wir in dieser ersten Phase herausfinden, ob die Chemie zwischen uns stimmt und ob eine vertrauensvolle, tragfähige therapeutische Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir möglich ist.
Zudem dienen die ersten Sitzungen dazu, mir ein Bild von Ihnen, Ihrer Problematik und Lebensgeschichte zu machen, gemeinsam konkrete Ziele für die Therapie zu erarbeiten und die nächsten Behandlungsschritte abzustimmen. Wir legen in dieser Phase auch die voraussichtliche Dauer der Psychotherapie fest. Je nach Ihren Anliegen und Beschwerden handelt es sich um eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen).
Beantragung der Kostenübernahme für die Therapie
Wenn wir uns im Verlauf der Probatorik gemeinsam für den Beginn einer Verhaltenstherapie entschieden haben, werde ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bei einer Langzeittherapie ist ein Bericht an den Gutachter notwendig, in dem die geplante Therapie ausführlich fachlich begründet wird. Dieser Bericht wird in einem verschlossenen Umschlag und anonymisiert mit einer Chiffre via Krankenkasse an einen Gutachter zur Beurteilung geschickt. Zudem wird für die Therapiebeantragung ein Konsiliarbericht Ihres (Fach-)Arztes (= Bericht über evtl. körperliche Beschwerden) benötigt. Die „eigentliche" psychotherapeutische Behandlung beginnt, sobald die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegt.
Psychotherapiephase
Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Inhalte der Therapie sind Gespräche über Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen, über zwischenmenschliche Probleme und Konflikte, aber auch konkrete Übungen wie z.B. Imaginations- oder Achtsamkeitsübungen, Rollenspiele oder Übungen zur Angstbewältigung. Gegen Ende der Therapie ist es üblich, den Abstand zwischen den Sitzungen zu vergrößern. Alles, was Sie mir in den Sitzungen erzählen, wird streng vertraulich behandelt und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die Therapie von der Krankenversicherung übernommen. Bitte bringen Sie dafür Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Privat Versicherte und Beihilfeempfänger
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernommen. Dennoch sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfestelle informieren, ob und in welchem Umfang Leistungen einer Psychotherapie übernommen werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Sie können sich auch entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 131,10 Euro pro Einzelsitzung (50 Min.).
Für alle Patient*innen gilt: Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig per E-Mail ab. Termine können bis 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden. Für Termine, die kurzfristiger abgesagt werden, berechne ich ein Ausfallhonorar von 100 Euro, da ich Termine immer nur einmal vergeben kann.